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Zuchtschauen



Ausstellungsverbot für tierschutzwidrig kupierte Hunde.
Nach der neuen Tierschutz-Hundeverordnung gilt ab 01. Mai 2002 ein Ausstellungsverbot für Hunde aus dem In- und Ausland, denen nach dem 01.06.1998 die Rute kupiert wurde.

Meldeschein zum Ausdruck

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